Rechtsprechung
BVerwG, 09.03.1995 - 11 B 10.95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit von Gebührenbescheiden für Ausnahmegenehmigungen bei importierten Fahrzeugen - Kein Übereinstimmen der Beleuchtungseinrichtung mit europäischen Vorgaben - Beeinträchtigung des freien Warenverkehrs - Verbot von Abgaben mit zollgleicher Wirkung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.1994 - 12 A 10274/94
- BVerwG, 09.03.1995 - 11 B 10.95
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 11.03.1992 - C-78/90
Compagnie commerciale de l'Ouest / Receveur principal des douanes de La …
Auszug aus BVerwG, 09.03.1995 - 11 B 10.95
Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bezieht sich das Verbot der Art. 9, 12, 13 EGV grundsätzlich auf alle anläßlich und wegen der Einfuhr geforderten Abgaben, die eingeführte Waren, nicht aber gleichartige inländische Waren spezifisch treffen (vgl. z.B. Urteil vom 11. März 1992 - Rs. C - 78/90 bis C - 83/90 - ).Ist die Gebühr demnach Bestandteil einer allgemeinen inländischen Gebührenregelung für Ausnahmegenehmigungen, so könnte sie dennoch eine zollgleiche Wirkung entfalten, wenn sie ausschließlich dazu bestimmt wäre, Tätigkeiten zu fördern, die in spezifischer Weise den erfaßten inländischen Erzeugnissen zugute kämen (vgl. Urteil vom 11. März 1992, a.a.O. Tz. 24); davon kann hier jedoch keine Rede sein.
Das Kriterium für die Anwendung dieser Vorschrift besteht also darin, ob eine inländische Abgabe diskriminierenden oder schützenden Charakter hat (vgl. Urteil vom 11. März 1992, a.a.O. Tz. 25).