Rechtsprechung
   BVerwG, 09.03.1995 - 11 B 10.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,20544
BVerwG, 09.03.1995 - 11 B 10.95 (https://dejure.org/1995,20544)
BVerwG, Entscheidung vom 09.03.1995 - 11 B 10.95 (https://dejure.org/1995,20544)
BVerwG, Entscheidung vom 09. März 1995 - 11 B 10.95 (https://dejure.org/1995,20544)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,20544) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit von Gebührenbescheiden für Ausnahmegenehmigungen bei importierten Fahrzeugen - Kein Übereinstimmen der Beleuchtungseinrichtung mit europäischen Vorgaben - Beeinträchtigung des freien Warenverkehrs - Verbot von Abgaben mit zollgleicher Wirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 11.03.1992 - C-78/90

    Compagnie commerciale de l'Ouest / Receveur principal des douanes de La

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1995 - 11 B 10.95
    Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bezieht sich das Verbot der Art. 9, 12, 13 EGV grundsätzlich auf alle anläßlich und wegen der Einfuhr geforderten Abgaben, die eingeführte Waren, nicht aber gleichartige inländische Waren spezifisch treffen (vgl. z.B. Urteil vom 11. März 1992 - Rs. C - 78/90 bis C - 83/90 - ).

    Ist die Gebühr demnach Bestandteil einer allgemeinen inländischen Gebührenregelung für Ausnahmegenehmigungen, so könnte sie dennoch eine zollgleiche Wirkung entfalten, wenn sie ausschließlich dazu bestimmt wäre, Tätigkeiten zu fördern, die in spezifischer Weise den erfaßten inländischen Erzeugnissen zugute kämen (vgl. Urteil vom 11. März 1992, a.a.O. Tz. 24); davon kann hier jedoch keine Rede sein.

    Das Kriterium für die Anwendung dieser Vorschrift besteht also darin, ob eine inländische Abgabe diskriminierenden oder schützenden Charakter hat (vgl. Urteil vom 11. März 1992, a.a.O. Tz. 25).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht